Das Preisverzeichnis an der Tür bleibt Pflicht. Nach §13 PAngV muss neben dem Eingang ein Preisverzeichnis hängen. Drinnen müssen die Preise gut lesbar angebracht, auf Tischen ausgelegt oder vor der Bestellung vorgelegt werden. Ob ein QR-Aufsteller als „auf Tischen auslegen“ zählt, hat bisher keine Behörde gesagt. Auf der sicheren Seite bist du mit QR-Code plus gedruckter Karte auf Wunsch.
Allergene per QR-Code sind erlaubt. §4 LMIDV lässt elektronische Informationen zu, wenn sie direkt und leicht zugänglich sind und ein Hinweis im Lokal sagt, wie Gäste sie bekommen. Die GustoQR-Speisekarte zeigt die 14 Allergene bei jedem Gericht.
Zusatzstoffe gehören ins selbe Medium wie die Allergene (§5 LMZDV). Schreib sie in GustoQR in die Beschreibung des Gerichts: Dann stehen sie am Handy, im Druck und in jeder Übersetzung. Oder häng eine vollständige Zusatzstoffliste aus.
Die Druckansicht deiner Karte kommt aus denselben Daten wie die QR-Speisekarte, also stimmen die Preise überein. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung.
Ein Hinweis für die Karte
Karte & Allergene: scannen oder fragen. Passt in die kurze Zeile und sagt Gästen, wo sie die Angaben finden.